Einfaches Arbeitszeugnis anfordern
Ein einfaches Arbeitszeugnis ist lediglich eine Art Bescheinigung darüber, dass eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei einem Unternehmen angestellt war – oder immer noch ist. Dieses Arbeitszeugnis kann man also während der Anstellung oder auch zu jedem Zeitpunkt nach Verlassen des Unternehmens anfordern, solange die eigenen Mitarbeiterdaten beim entsprechenden Unternehmen noch vorhanden sind.
Ein Zwischenzeugnis anfordern
Ein Zwischenzeugnis kann nur dann angefordert werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, dazu zählen beispielsweise folgende Sachverhalte:
- Bei Versetzung
- Bei Wechsel des Vorgesetzten
- Bei Fortbildung
- Im Zuge einer Beförderung
- Bei einer Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Wenn Erziehungsurlaub genommen wird
- Bei einer Freistellung als Betriebsrat
Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
Grundsätzlich besteht zwar ein Arbeitszeugnis Anspruch, es ist jedoch empfehlenswert, sich möglichst zeitig um dieses Zeugnis zu bemühen, da die Erfahrung gezeigt hat, dass es nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb schwieriger wird, das Zeugnis zu erhalten. Zudem wird das Arbeitszeugnis in der Regel für neue Bewerbungsunterlagen benötigt. Grundsätzlich kann das Arbeitszeugnis als bereits zu dem Zeitpunkt erbeten werden, zudem man selbst die Kündigung eingereicht – bzw. eine solche erhalten hat. Es empfiehlt sich, das Arbeitszeugnis im Zeitraum zwischen Erhalt/Überbringung der Kündigung und tatsächlichen Ausscheiden aus der Firma anzufordern.
Auch nach dem Austritt aus dem Betrieb ist es noch möglich, den Arbeitszeugnis Anspruch geltend zu machen, allerdings sollte man hier etwaige Klauseln im Arbeits-/Tarifvertrag beachten, denn ggf. wird dort festgehalten, dass Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen, nach einem Monat nach Austritt aus dem Unternehmen erlöschen.