Arbeitszeugnis Aufbau: Der erste Absatz
Im ersten Absatz des Zeugnisses werden zunächst Name und Geburtsdatum des Mitarbeiters angegeben, der bewerte wird. Anschließend wird genannt, zu welchem Datum der Mitarbeiter in welche Position des Unternehmens eingetreten ist und welche Aufgaben er dort übernommen hat. Anschließend wird eine etwaige Beförderung erwähnt und die Stelle bezeichnet, die der Mitarbeiter als letztes besetzt hat. Darauf folgt eine Auflistung aller Aufgaben, die der Angestellte bei dieser Stelle regelmäßig wahrgenommen hat.
Arbeitszeugnis Aufbau: Der wesentliche Arbeitszeugnis Inhalt
Nach diesem ersten Absatz folgt der wesentliche Arbeitszeugnis Inhalt. In mehreren Absätzen wird der Arbeitnehmer hinsichtlich verschiedener Kompetenzen beurteilt, dabei gilt es, die gängigen Formulierungen zu nutzen. Folgende Punkte sollte in einem oder mehreren Absätzen abgehandelt werden:
Fachliche Kompetenz:
- Fachwissen und Fachspezifische Tätigkeiten
- Spezialkenntnisse
- EDV- und PC-Kenntnisse
- Fremdsprachen
- Weiterbildung
Geistige und kreative Fähigkeiten:
- schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Soziale Kompetenz:
- Veränderungs-, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
Kommunikation und Kooperation:
- Leistung/Arbeitsleistung:
- Arbeitsweise, -einsatz und -verhalten
- Arbeitsergebnisse/-erfolge, Nutzen für die Firma
- Führungsleistung, Managementfähigkeiten
Sozialverhalten im Betrieb:
- Gegenüber Kunden, Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern
Die Schlussformel
Das Arbeitszeugnis wird schließlich mit einem Absatz abgeschlossen, in dem zunächst angegeben wird, ob der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch oder aus betriebsbedingten Gründen aus dem Unternehmen ausscheidet. Darauf wird das Bedauern über dieses Ausscheiden bekundet, ehe man dem (ehemaligen) Mitarbeiter schließlich viel Glück und Erfolg für die Zukunft wünscht.
Abschließend folgt die Angabe von Ort und Datum, eine handschriftliche Unterschrift eines Verantwortlichen sowie darunter die maschinenschriftliche Angabe von Name und Rang/Kompetenz desjenigen, der das Arbeitszeugnis unterschrieben hat.