Arbeitszeugnis selbst schreiben: Was ist erlaubt – und was nicht?

Ein Arbeitszeugnis zu schreiben kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – und Zeit ist in der Chefetage bekanntlich Mangelware. Tatsächlich sollte man als Arbeitnehmer aus Gründen mangelnder Zeit jedoch nicht darauf verzichten, sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, denn viele Arbeitgeber verlangen, dass ein solches Zeugnis den Bewerbungsunterlagen beigelegt wird, damit sie sich ein Bild von den bisherigen Tätigkeiten sowie Fähigkeiten des Bewerbers machen können.

 

Was also tun, wenn der Arbeitgeber nicht die Zeit findet, das Arbeitszeugnis zu schreiben? Ihn immer wieder bitten, gar eine Klage einreichen? Nein, lieber sollte man es mit dem Vorschlag, bzw. dem Angebot probieren, dass man das Arbeitszeugnis selbst schreiben kann. Viele Chefs/Personalverantwortlichen werden dieses Angebot dankend annehmen.

Arbeitszeugnis selbst schreiben – Das gilt es zu beachten

Ehe man sich daran macht, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben, sollte man diese Sachverhalt in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abklären und sich erst an das Schreiben setzen, wenn die Einverständnis erfolgt ist. Dann sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das Arbeitszeugnis, das man selbst schreibt, lediglich ein Vorschlag ist – der Arbeitgeber behält natürlich die Freiheit, gewisse Formulierungen und Bewertungen zu überarbeiten. Es empfiehlt sich also, bei den Bewertungen realistisch zu bleiben und sich nicht selbst über den Klee zu loben – auch wenn das selbst erstellte Arbeitszeugnis natürlich eine gute Gelegenheit ist, die eigenen Bewertungen etwas zu schönen. Einen Versuch sollte es zumindest wert sein.

Zur Formulierung beim Arbeitszeugnis schreiben sollte man Muster und Beispiel heranziehen, wie man sie etwa hier, auf ArbeitszeugnisMuster.net, findet. So bleibt man in der formalen Sprache und kann sich sicher sein, dass auch die richtigen Worte und Formulierungen gewählt werden. Abschließend sollte das Arbeitszeugnis Schreiben dem Verantwortlichen in der Firma – also etwa dem Chef – zur Revision vorgelegt werden. Entweder werden dann Änderungen vorgenommen oder das Zeugnis wird bewilligt – in jedem Fall ist es aber wichtig und entscheidend, dass das Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber unterschrieben wird.