Wer also ein Arbeitszeugnis formulieren möchte, der sollte sich um der Konvention willen an den vermeintlichen Arbeitszeugnis Geheimcode halten – der natürlich nicht geheim ist.
Wer von diesen regulierte Formulierungen abweicht läuft Gefahr, den Mitarbeiter in den Augen des zukünftigen Arbeitgebers in ein falsches Licht zu rücken – auch, wenn das nicht mit Absicht geschieht.
Deshalb ist es für Arbeitgeber empfehlenswert, sich beim Aufsetzen des Arbeitszeugnisses an die gängigen Formulierungen zu halten. Aus diesem Grund haben wir den „Arbeitszeugnis Code“ noch einmal zusammengefasst:
Arbeitszeugnis Code Liste:
- Note 1: „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“, „Hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und besonderer Weise entsprochen“, „die Leistungen haben unsere besondere Anerkennung gefunden“, „mit den Arbeitsergebnissen waren wir stets und in jeder Hinsicht überaus zufrieden“
- Note 2 : „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (ohne „stets“), „mit den Arbeitsergebnissen waren wir stets zufrieden“
- Note 3 : „Zu unserer vollen Zufriedenheit“, „hat unseren Erwartungen voll entsprochen“
- Note 4 : „Zu unserer Zufriedenheit“, „hat unseren Erwartungen entsprochen“
- Note 5 : „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“, „hat im Großen und Ganzen unsere Erwartungen erfüllt“
- Auf die Vergabe der klassischen „Note 6“, bzw. eine entsprechende Formulierung, wird in der Regel verzichtet, da sowohl in der Schule als auch im Studium bereits als durchgefallen gilt, wer eine 5/Mangelhaft erreicht hat.